Auto versichert auf dem weg zur arbeit

Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist. 1 Als Wegeunfall gelten nur Arbeitsunfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignet haben. Bei kleinen Umwegen, die für private Erledigungen in Kauf. 2 Ein Autounfall auf dem Weg zur Arbeit kann ein Wegeunfall sein. dem Weg zur Arbeit als Wegeunfall und ist somit über die Unfallversicherung versichert. 3 Generell gilt hier: Bei einem Unfall in der Arbeit oder auf dem Weg dorthin greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt jedoch nur dann (nahezu). 4 Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. 5 Der Versicherungsschutz endet in diesem Fall und an diesem Tag am dritten Ort. Macht sich der Arbeitnehmer am nächsten Tag von dort aus auf den Weg zur Arbeit, gilt das ebenfalls wieder als Arbeitsweg. Der Arbeitnehmer ist versichert (weil mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängender Weg). 6 Wurden Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, sollten Sie die Meldung des Ereignisses bei der Berufsgenossenschaft nicht vernachlässigen. Hierzu verpflichtet ist in der Regel der Arbeitgeber, sofern der Fahrrad- oder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine mindestens viertägige Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls den Tod. 7 Diesen Arbeitsweg, beziehungsweise die dabei entstehenden Fahrtkosten, können Sie im Rahmen der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 bis 4 EStG) teilweise in Ihrer Steuererklärung absetzen. So funktioniert’s: Sie können 30 Cent für jeden Kilometer, den Sie pro Arbeitstag von Ihrem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte zurücklegen, steuerlich. 8 Auf Ihrem unmittelbaren Weg zur Arbeit bahnt sich ein Stau an. Um pünktlich im Büro zu erscheinen, nehmen Sie einen staufreien Umweg. Da Sie den Stau umfahren, um in die Arbeit zu gelangen, greift hierbei (sehr wahrscheinlich) ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung. 9 Sozialgesetzbuch (SGB VII) enthält eine gesetzliche Regelung, welche sich mit Autounfällen auf dem Weg zur Arbeit beschäftigt. Was darin geregelt wurde, erklären wir Ihnen jetzt. Laut SGB VII muss. auf dem weg zur arbeit gestürzt 10